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1. Nordic Walking Einsteigerkurs des Lauftreffs

Am 29. Mai startet der 1. Nordic Walking Einsteigerkurs des Lauftreffs. Beginn ist um 19.00 Uhr, Treffpunkt Regentalhalle. Der Kurs ist auf 10 Übungs- bzw. Trainingseinheiten ausgelegt. Es können maximal 12 Teilnehmer am Kurs teilnehmen. Anmeldung und weitere Infos unter www.tsv-lauftreff.de

Albert Auburger lädt wieder zum Laufanfängerkurs

Auch dieses Jahr bietet der Lauftreff des TSV Nittenau einen neuen Laufanfängerkurs an. Am Mittwoch, den 04. April, startet die vierte Auflage um 19.00 Uhr. Das Laufprogramm ist auf vier Wochen abgestimmt. An drei Tagen in der Woche, mittwochs, freitags und sonntags, wird der Kurs, der auf ca. 30 Minuten sportliche Betätigung ausgelegt ist, durchgeführt. Treffpunkt ist jeweils der Parkplatz nach Muckenbach in Richtung Waldhäusl. Ab der 5. Woche sollten die Teilnehmer in der Lage sein 5 Kilometer ohne Gehpause bewältigen zu können.

Dieser Kurs ist für Anfänger die beste Möglichkeit, an das Laufen herangeführt zu werden. In der Gruppe fällt es viel leichter sich zu überwinden und es macht vor allem auch viel mehr Spaß. Vor jeder Trainingseinheit erfolgt ein leichtes Aufwärmprogramm und auch zum Schuss des Trainings wird mit Dehnübungen die Muskulatur wieder gelockert. Fachmännisch betreut werden die Einsteiger dabei von Albert Auburger, der als Übungsleiter des TSV Nittenau schon sehr viel Erfahrung hat.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Nichtmitglieder 20 Euro und für TSV-Mitglieder 10,00 Euro. Am Schluss des Kurses besteht auch die Möglichkeit, das deutsche Laufabzeichen zu erwerben. Dabei sollten die Läufer 15 Minuten, 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten Laufen ohne Pause schaffen. Honoriert wird diese Leistung anschließend mit einer Anstecknadel oder einem Stoffabzeichen. Das Laufabzeichen kann auch im Jahr mehrmals wiederholt werden. Interessierte können sich im Internet www.lauftreff-nittenau.de Rubrik Laufanfängerkurs oder telefonisch (Tel: 09436-902541) anmelden.

Jeder erfolgreiche Teilnehmer des Kurses darf auch beim 2. Regentallauf, der dieses Jahr am 14. Oktober stattfindet, kostenlos an den Start gehen.

Nähere Infos über den Anfängerkurs oder den Lauftreff stehen auch auf der Homepage.

 

Der TSV Nittenau bittet wieder zum Tanz

tsv_ball_2011_71_20110205_1502074949(MZ Artikel) Am Samstag, 7.Januar, lädt der TSV Nittenau wieder zum Schwarz-weiß-Ball in die Regentalhalle. Der TSV verspricht kulinarische Köstlichkeiten, ausgewählte Musik und ein Top-Showprogramm. Einlass ist um 19 Uhr. Karten zum Preis von 22 Euro können unter Tel. (0174) 400 3431 oder per E-Mail in der „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!“ bestellt werden. Das Buffet ist im Preis enthalten. Kartenabholung ist vom 28. bis 31.Dezember möglich. Die Karten können auch an der Abendkasse abgeholt werden, allerdings muss in diesem Fall der Eintritt bis 31.Dezember auf das Konto 244160 bei der Sparkasse Nittenau überwiesen werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die diesjährige Mitgliederversammlung des TSV Nittenau findet am 28.10.2011 im Hotel Pirzer statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Totengedenken
  • Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden
  • Bericht des Gesamtjugendleiters
  • Bericht des Finanzvorstandes
  • Bericht des Kassenprüfers
  • Entlastung der Vorstandschaft
  • Berichte aus den Sparten
  • Grußworte
  • Ehrungen
  • Wünsche und Anträge (u.a. Neufassung der Vereinssatzung)

Die Neufassung der Satzung beinhaltet folgende Änderungen. Der genaue Satzungstext findet sich hier.

Nr.


Änderung


Begründung


1


Die gerichtliche Zuständigkeit für den TSV Nittenau liegt beim Amtsgericht Amberg


Notwendige Aktualisierung


2


Streichung der Mitgliedschaft juristischer Personen


Aufgrund einer Satzungsänderung des BLSV ist es seinen Mitgliedsvereinen nicht gestattet juristische Personen als Mitglieder zu haben. Derzeit gibt es im TSV Nittenau keine solche Mitgliedschaft.


3


Anpassung Einberufung zur Mitgliederversammlung


Den Mitgliedern ist eine detaillierte Information über Wünsche und Anträge (z.B. Satzungsänderung oder –Neufassung) zukommen zu lassen. Dafür eignet sich ein Aushang im Vereinsheim und die Webseite des TSV Nittenau am Besten.


4


Erstellung eines Protokolls zur Mitgliederversammlung


Neuaufnahme in die Satzung


5


Zwingende Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der Beitragserhebung


Arbeitserleichterung und Kostenersparnis


7


Anpassung bei der Verwendung der Mittel


Notwendige Aktualisierung. Die Formulierung steht im Widerspruch zu §3, da in der Finanzordnung nicht die Verwendung sondern die Verwaltung der Mittel geregelt ist.


8


Aufnahme einer Datenschutzklausel


Die Aufnahme einer Datenschutzklausel wird vom BLSV jedem Sportverein empfohlen


9


Anpassung des Datums des Inkrafttretens und der Nummerierung der Paragraphen wegen Aufnahme der Datenschutzklausel


Notwendige Aktualisierung


10


Streichung der Übergangsregelung für Funktionsträger


Die Übergangsregelung ist nicht mehr notwendig

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die diesjährige Mitgliederversammlung des TSV Nittenau findet am 18.10.2013 im Hotel Pirzer statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Totengedenken
  • Berichte aus den Sparten
  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht des Vereinskassiers
  • Bericht des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums
  • Entlastung der Funktionsträger
  • Grußworte
  • Ehrungen
  • Neuwahlen
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge (u.a. Änderung der Vereinssatzung)
  • Wünsche

Die Änderungen der Satzung beinhaltet folgende Änderungen. Der genaue Satzungstext findet sich hier:

Nr.

Änderung

Begründung

1

Streichung von Ämtern

Die Ämter sind nur schwer zu besetzten und waren zum Teil auch Jahrelang nicht besetzt.

2

Verweis auf BGB §670 in §11 Mittelverwendung.

Forderung des Finanzamtes zur weiteren Anerkennung von Spendenquittungen. (Aufwandsspenden)

5

Aufnahme von Gruppen

Anpassung an die Praxis

8

Verlängerung der Legislaturperiode auf 3 Jahre.

Entlastung der Personalsuche

9

Anpassung des Datums des Inkrafttretens

Notwendige Aktualisierung

 

gez.

Jürgen Hasenbach

Vorstand gem. §26 BGB

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